AGB

Sport­stät­ten Kloster­neu­burg GmbH (kurz Hap­py­land)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeines:

Jede Buchung stellt den Abschluss eines Miet­ver­tra­ges dar, dem die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen der Sport­stät­ten Kloster­neu­burg GmbH, zu Grunde lie­gen. Das Hap­py­land behält sich das Recht vor, zuge­teilte Platz­num­mern zu ändern, bzw. zuge­teilte Plätze für beson­dere Zwe­cke selbst in Anspruch zu neh­men solange der Bucher min­des­tens 48 Stun­den vor­her über die in Anspruch­nahme infor­miert wird. Die Geschäfts­be­din­gun­gen gel­ten für sämt­li­che Geschäfts­be­zie­hun­gen des Hap­py­lands.

Abschluss von Verträgen:


Die Buchung/​Reservierung einer Sport­an­lage (Fuß­ball­platz, Ten­nis­platz, etc.) kommt einem Anbot zum Ver­trags­ab­schluss an die Sport­stät­ten Kloster­neu­burg GmbH gleich, durch Über­mitt­lung der Buchungs­be­stä­ti­gung oder (Teil)Rechnung kommt zwi­schen dem Hap­py­land und dem Kun­den rechts­ver­bind­lich ein Ver­trag zu Stande. Das Hap­py­land behält sich das Recht vor, Platz­num­mern zu ändern bzw. zuge­teilte Plätze für beson­dere Zwe­cke (z. B. Ver­an­stal­tun­gen) kurz­fris­tig zu stor­nie­ren. Für eine all­fäl­lige Unbe­nutz­bar­keit der Sport­an­lage zum gebuch­ten Ter­min haf­tet das Hap­py­land nicht. Dies­be­züg­li­che Scha­den­er­satz­an­sprü­che wer­den aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen. Das fak­ti­sche Nut­zen der Sport­an­lage ohne Buchung gilt als Buchung und ver­pflich­tet zur Zah­lung des tarif­mä­ßi­gen Ent­gelts.

Spieleinheit:


Die Platz­miete berech­net sich pro 55 Minu­ten­ein­heit. Maß­ge­bend für Spiel­an­fang und Spie­lende ist die Uhr im Ein­gangs­be­reich. Wird über die gebuchte Zeit hin­aus gespielt, so wird für jede ange­fan­gene 15 Minu­ten­ein­heit ein Vier­tel­stun­den­preis ver­rech­net. Gebuchte Ein­zel­ein­hei­ten müs­sen vor Spiel­be­ginn bezahlt wer­den. Sollte ein(e) Kunde(in) die gebuchte Ein­heit nicht nut­zen, ent­fällt jeder Anspruch auf Rück­erstat­tung des Miet­prei­ses. Wurde die Ein­heit noch nicht bezahlt, so erhält er/​sie eine Rech­nung über den Miet­preis.

Abos:


Nach erfolg­ter Buchung/​Reservierung erhal­ten Sie Rech­nung und/​oder eine Buchungs­be­stä­ti­gung. Bei Vor­schrei­bung einer Anzah­lung ist die Reser­vie­rung erst nach Zah­lungs­ein­gang fix. Wurde die Ein­heit bis zum ers­ten Ter­min noch nicht bezahlt, so sind zum ers­ten Ter­min der Betrag für den ers­ten Ter­min sowie der Betrag für einen wei­te­ren Ter­min als „Kau­tion” für etwa­ige nicht bezahlte oder nicht recht­zei­tig stor­nierte Stun­den zu bezah­len.